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   OLG Koblenz, 25.06.2014 - 5 U 1518/13   

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OLG Koblenz, 25.06.2014 - 5 U 1518/13 (https://dejure.org/2014,20007)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.06.2014 - 5 U 1518/13 (https://dejure.org/2014,20007)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 5 U 1518/13 (https://dejure.org/2014,20007)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Interventionswirkung der Streitverkündung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft nach erfolgloser Klageerhebung gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Interventionswirkung der Streitverkündung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft nach erfolgloser Klageerhebung gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirkung der Streitverkündung im Prozess gegen einzelne Wohnungseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bindungswirkung der Streitverkündung gegen einzelne Wohnungseigentümer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bindungswirkung der Streitverkündung gegen einzelne Wohnungseigentümer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2015, 326
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 293/79

    Interventionswirkung

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2014 - 5 U 1518/13
    Die insoweit von § 68 ZPO ausgehende Bindungswirkung erstreckt sich - über das damalige Entscheidungsergebnis hinaus - auf dessen tatsächliche und rechtliche Grundlagen; damit umfasst es alle das Urteil objektiv tragenden Feststellungen (BGHZ 85, 252; BGHZ 103, 275 ; BGHZ 157, 97 ; Schultes in MünchKomm, ZPO , 4. Aufl., § 68 Rn. 15; Weth in Musielak, ZPO , 10. Aufl., § 68 Rn. 10).

    Das besagte nicht lediglich, die seinerzeit erstrebte Inanspruchnahme scheitere an einem non liquet (vgl. dazu BGHZ 85, 252).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2014 - 5 U 1518/13
    b) Nach alledem bedarf es keiner Auseinandersetzung mit der Auffassung des Landgerichts, der nunmehr unterbreitete Parteivortrag biete keine hinreichende Grundlage für die Annahme, die - schon seinerzeit rechtsfähige (BGH NJW 2005, 2061 ) - Beklagte habe sich durch die fortlaufenden Zahlungen nicht gebunden, weil sie insoweit nicht ordnungsgemäß vertreten worden sei.
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2014 - 5 U 1518/13
    Die insoweit von § 68 ZPO ausgehende Bindungswirkung erstreckt sich - über das damalige Entscheidungsergebnis hinaus - auf dessen tatsächliche und rechtliche Grundlagen; damit umfasst es alle das Urteil objektiv tragenden Feststellungen (BGHZ 85, 252; BGHZ 103, 275 ; BGHZ 157, 97 ; Schultes in MünchKomm, ZPO , 4. Aufl., § 68 Rn. 15; Weth in Musielak, ZPO , 10. Aufl., § 68 Rn. 10).
  • BGH, 27.11.2003 - V ZB 43/03

    Umfang der Interventionswirkung des Urteils im Vorprozess; Bindung an sog.

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2014 - 5 U 1518/13
    Die insoweit von § 68 ZPO ausgehende Bindungswirkung erstreckt sich - über das damalige Entscheidungsergebnis hinaus - auf dessen tatsächliche und rechtliche Grundlagen; damit umfasst es alle das Urteil objektiv tragenden Feststellungen (BGHZ 85, 252; BGHZ 103, 275 ; BGHZ 157, 97 ; Schultes in MünchKomm, ZPO , 4. Aufl., § 68 Rn. 15; Weth in Musielak, ZPO , 10. Aufl., § 68 Rn. 10).
  • OLG Saarbrücken, 29.06.2010 - 4 U 250/05

    Mehrstufiges Bauvertragsverhältnis: Beschränkung der Gewährleistungsansprüche des

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2014 - 5 U 1518/13
    Davon abzugrenzen sind freilich Ausführungen, die für die getroffene Entscheidung - bei objektiver Betrachtung (Jakoby in Stein/Jonas, ZPO , 23. Aufl., § 68 Rn. 7) - ohne Belang waren (sogenannte überschießende Feststellungen), wozu namentlich Hilfserwägungen, obiter dicta oder bloße Rechtsansichten rechnen (OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1506; OLG Saarbrücken, NJW 2010, 3662; Bischof, JurBüro 1984, 1142; Vollkommer in Zöller, ZPO , 30. Aufl., § 68 Rn. 9 und NJW 1986, 264 ).
  • OLG Köln, 22.02.1991 - 19 U 159/90

    Interventionswirkung; Umfang; Entscheidungssatz; Entscheidung; Grundlagen;

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2014 - 5 U 1518/13
    Vielmehr war tragende Entscheidungsgrundlage, dass es weder vertragliche noch bereicherungsrechtliche Forderungen gab, weil es zu einer anhaltenden Vertragsbeziehung zwischen den hiesigen Prozessparteien gekommen war (OLG Köln, NJW-RR 1992, 119 ).
  • OLG Hamm, 20.11.1995 - 18 U 39/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2014 - 5 U 1518/13
    Davon abzugrenzen sind freilich Ausführungen, die für die getroffene Entscheidung - bei objektiver Betrachtung (Jakoby in Stein/Jonas, ZPO , 23. Aufl., § 68 Rn. 7) - ohne Belang waren (sogenannte überschießende Feststellungen), wozu namentlich Hilfserwägungen, obiter dicta oder bloße Rechtsansichten rechnen (OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1506; OLG Saarbrücken, NJW 2010, 3662; Bischof, JurBüro 1984, 1142; Vollkommer in Zöller, ZPO , 30. Aufl., § 68 Rn. 9 und NJW 1986, 264 ).
  • OLG Hamburg, 21.12.2017 - 6 U 200/15

    Gerichtliche Klärung vorbehalten: Leistungsabgrenzung nicht endgültig!

    Die " Unschlüssigkeit " der Klage ist also das eigentliche " Entscheidungselement ", das zu einer Bindung führt (vgl. BGHZ 85, 252; Zöller/Althammer, ZPO, 32. Aufl., § 68, Rn. 9), während die Verjährung nur eine unselbständige Hilfserwägung ist, auf die sich die Bindungswirkung nicht erstreckt (vgl. BGH NJW 2015, 559, zu " überschießenden Feststellungen "; vgl. auch OLG Koblenz ZMR 2015, 326; Zöller/Althammer, a.a.O.).
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