Rechtsprechung
OLG Koblenz, 25.06.2014 - 5 U 1518/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Interventionswirkung der Streitverkündung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft nach erfolgloser Klageerhebung gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Interventionswirkung der Streitverkündung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft nach erfolgloser Klageerhebung gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wirkung der Streitverkündung im Prozess gegen einzelne Wohnungseigentümer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bindungswirkung der Streitverkündung gegen einzelne Wohnungseigentümer
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bindungswirkung der Streitverkündung gegen einzelne Wohnungseigentümer
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 11.11.2013 - 15 O 304/13
- OLG Koblenz, 25.06.2014 - 5 U 1518/13
Papierfundstellen
- ZMR 2015, 326
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.11.1982 - VI ZR 293/79
Interventionswirkung
Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2014 - 5 U 1518/13
Die insoweit von § 68 ZPO ausgehende Bindungswirkung erstreckt sich - über das damalige Entscheidungsergebnis hinaus - auf dessen tatsächliche und rechtliche Grundlagen; damit umfasst es alle das Urteil objektiv tragenden Feststellungen (BGHZ 85, 252; BGHZ 103, 275 ; BGHZ 157, 97 ;… Schultes in MünchKomm, ZPO , 4. Aufl., § 68 Rn. 15;… Weth in Musielak, ZPO , 10. Aufl., § 68 Rn. 10).Das besagte nicht lediglich, die seinerzeit erstrebte Inanspruchnahme scheitere an einem non liquet (vgl. dazu BGHZ 85, 252).
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2014 - 5 U 1518/13
b) Nach alledem bedarf es keiner Auseinandersetzung mit der Auffassung des Landgerichts, der nunmehr unterbreitete Parteivortrag biete keine hinreichende Grundlage für die Annahme, die - schon seinerzeit rechtsfähige (BGH NJW 2005, 2061 ) - Beklagte habe sich durch die fortlaufenden Zahlungen nicht gebunden, weil sie insoweit nicht ordnungsgemäß vertreten worden sei. - BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87
Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2014 - 5 U 1518/13
Die insoweit von § 68 ZPO ausgehende Bindungswirkung erstreckt sich - über das damalige Entscheidungsergebnis hinaus - auf dessen tatsächliche und rechtliche Grundlagen; damit umfasst es alle das Urteil objektiv tragenden Feststellungen (BGHZ 85, 252; BGHZ 103, 275 ; BGHZ 157, 97 ;… Schultes in MünchKomm, ZPO , 4. Aufl., § 68 Rn. 15;… Weth in Musielak, ZPO , 10. Aufl., § 68 Rn. 10).
- BGH, 27.11.2003 - V ZB 43/03
Umfang der Interventionswirkung des Urteils im Vorprozess; Bindung an sog. …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2014 - 5 U 1518/13
Die insoweit von § 68 ZPO ausgehende Bindungswirkung erstreckt sich - über das damalige Entscheidungsergebnis hinaus - auf dessen tatsächliche und rechtliche Grundlagen; damit umfasst es alle das Urteil objektiv tragenden Feststellungen (BGHZ 85, 252; BGHZ 103, 275 ; BGHZ 157, 97 ;… Schultes in MünchKomm, ZPO , 4. Aufl., § 68 Rn. 15;… Weth in Musielak, ZPO , 10. Aufl., § 68 Rn. 10). - OLG Saarbrücken, 29.06.2010 - 4 U 250/05
Mehrstufiges Bauvertragsverhältnis: Beschränkung der Gewährleistungsansprüche des …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2014 - 5 U 1518/13
Davon abzugrenzen sind freilich Ausführungen, die für die getroffene Entscheidung - bei objektiver Betrachtung (…Jakoby in Stein/Jonas, ZPO , 23. Aufl., § 68 Rn. 7) - ohne Belang waren (sogenannte überschießende Feststellungen), wozu namentlich Hilfserwägungen, obiter dicta oder bloße Rechtsansichten rechnen (OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1506; OLG Saarbrücken, NJW 2010, 3662; Bischof, JurBüro 1984, 1142;… Vollkommer in Zöller, ZPO , 30. Aufl., § 68 Rn. 9 und NJW 1986, 264 ). - OLG Köln, 22.02.1991 - 19 U 159/90
Interventionswirkung; Umfang; Entscheidungssatz; Entscheidung; Grundlagen; …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2014 - 5 U 1518/13
Vielmehr war tragende Entscheidungsgrundlage, dass es weder vertragliche noch bereicherungsrechtliche Forderungen gab, weil es zu einer anhaltenden Vertragsbeziehung zwischen den hiesigen Prozessparteien gekommen war (OLG Köln, NJW-RR 1992, 119 ). - OLG Hamm, 20.11.1995 - 18 U 39/95
Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2014 - 5 U 1518/13
Davon abzugrenzen sind freilich Ausführungen, die für die getroffene Entscheidung - bei objektiver Betrachtung (…Jakoby in Stein/Jonas, ZPO , 23. Aufl., § 68 Rn. 7) - ohne Belang waren (sogenannte überschießende Feststellungen), wozu namentlich Hilfserwägungen, obiter dicta oder bloße Rechtsansichten rechnen (OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1506; OLG Saarbrücken, NJW 2010, 3662; Bischof, JurBüro 1984, 1142;… Vollkommer in Zöller, ZPO , 30. Aufl., § 68 Rn. 9 und NJW 1986, 264 ).
- OLG Hamburg, 21.12.2017 - 6 U 200/15
Gerichtliche Klärung vorbehalten: Leistungsabgrenzung nicht endgültig!
Die " Unschlüssigkeit " der Klage ist also das eigentliche " Entscheidungselement ", das zu einer Bindung führt (vgl. BGHZ 85, 252;… Zöller/Althammer, ZPO, 32. Aufl., § 68, Rn. 9), während die Verjährung nur eine unselbständige Hilfserwägung ist, auf die sich die Bindungswirkung nicht erstreckt (vgl. BGH NJW 2015, 559, zu " überschießenden Feststellungen "; vgl. auch OLG Koblenz ZMR 2015, 326;… Zöller/Althammer, a.a.O.).